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Im Zuge der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sind personenbezogene Daten zu löschen, nachdem der Zweck dieser Verarbeitung erfüllt ist und die gesetzliche Aufbewahrungsfrist (gem. §§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1 GlbG 6 Monate) verstrichen ist.
Dieser Zweck ist erfüllt, sobald die angegebene Stelle besetzt oder widerrufen wurde. Um Ihre Bewerberdaten dennoch in Evidenz halten zu können, wird eine ausdrückliche Einwilligung von Ihnen hierfür benötigt. Deshalb möchten wir Sie um Ihre Zustimmung bitten, dass wir nach dem Bewerbungsverfahren Ihre Bewerbung in Evidenz halten dürfen.
Wir möchten Sie zusätzlich darauf hinweisen, dass Sie gem. Art 7 Abs 3 DSGVO das Recht haben, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
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