Die Kollitsch Management GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG), BGBl. I Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.kollitsch.eu/.
Diese Website ist derzeit nicht vollständig mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ sowie dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Grund hierfür ist ein kürzlich durchgeführter, umfangreicher Website-Relaunch, bei dem insbesondere das visuelle Erscheinungsbild, aufwändige Effekte, Animationen, interaktive Inhalte sowie individuelle gestalterische Elemente im Sinne des Corporate Designs im Vordergrund standen.
Die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen hätte in diesem Kontext eine grundlegende Veränderung des gestalterischen Konzepts bedeutet und eine unverhältnismäßige organisatorische und wirtschaftliche Belastung dargestellt. Daher berufen wir uns auf die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmetatbestände gemäß §§ 17 und 18 des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG).
Eine barrierefreie Überarbeitung der Website ist im Zuge eines zukünftigen Relaunches bereits vorgesehen und wird bis spätestens 2026 umgesetzt.
Diese Erklärung wurde am 17.07.2025 erstellt.
Die Verbesserung der Zugänglichkeit bleibt ein wesentliches Ziel. Sollten Ihnen Barrieren auffallen – etwa Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind – kontaktieren Sie uns bitte unter:
E-Mail: office@kollitsch.eu
Bitte schildern Sie das Problem so genau wie möglich und geben Sie die betroffene(n) URL(s) an. Wir werden Ihre Rückmeldung prüfen und Sie schnellstmöglich kontaktieren.
Sollten Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage nicht zufrieden sein, können Sie Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) einlegen.
Die FFG prüft, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes vorliegt, und gibt gegebenenfalls Empfehlungen zur Beseitigung der Mängel ab.
Kontakt zur Beschwerdestelle:
Online-Formular der FFG
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
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